AGB

Verkaufs-, Lieferungs- und Zahlungsbedingungen

1. Gültigkeit der Vertragsbedingungen

Die nachstehenden Bedingungen sind für alle geschäftlichen Beziehungen zwischen uns und unseren Abnehmern rechtsverbindlich. Nebenabreden, Vertragsänderungen und/oder Sondervereinbarungen – einschließlich derjenigen unserer Vertreter oder Beauftragten – bedürfen in jedem Fall unserer ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung. Etwaigen allgemeinen Geschäftsbedingungen unserer Abnehmer wird hiermit ausdrücklich widersprochen. Sie gelten auch dann nicht, wenn ihnen nach Eingang bei uns nicht nochmals ausdrücklich widersprochen wird. Es gilt ausschließlich deutsches Sachrecht.

2. Angebote

Unsere Angebote sind in Bezug auf Preis und Lieferzeit freibleibend. Vereinbarung kommen nur durch unsere schriftliche Auftragsbestätigung zustande.

3. Lieferzeit

a) Angegebene Lieferzeiten sind stets nur circa-Angaben. Ereignisse höherer Gewalt, insbesondere Streik, Aussperrung, Brand- und ähnliche Ereignisse sowie Elementarereignisse, und Ereignisse, die in ihrer Auswirkung auf uns vergleichbar sind, verlängern die Lieferungszeit um die Dauer der Behinderung und eine angemessene Anlaufzeit.

b) Nach unserer Wahl sind wir in den Fällen nach Absatz a) berechtigt, wegen des noch nicht erfüllten Teils vom Vertrage ganz oder teilweise zurückzutreten.

c) Wird die von uns angegebene Lieferzeit in anderen als den Fällen des Absatzes a) um mehr als 2 Wochen überschritten, so ist der Abnehmer berechtigt, uns eine Liefernachfrist von 3 Wochen zu setzen. Wird die Lieferpflicht bis zum Ablauf dieser Nachfrist aus von uns zu vertretenden Gründen nicht erfüllt, so hat der Abnehmer das Recht, insoweit vom Vertrag zurückzutreten.

4. Lieferumfang

Der Lieferumfang sowie die vereinbarten Maße werden durch unsere schriftliche Auftragsbestätigung bestimmt.

5. Versandbestimmung

Lieferung erfolgt ab Werk oder Lager grundsätzlich auf Rechnung und Gefahr des Bestellers. Die Gefahr geht auf den Abnehmer über, sobald die Ware das Lager verlässt, ebenso, wenn die Güter versandbereit sind, der Versand aber aus Gründen verzögert wird, die nicht von uns zu vertreten sind. Eine Transportversicherung wird von uns nicht geschuldet. Verpackungsmaterial wird durch uns nicht entsorgt, sondern verbleibt —vorbehaltlich einer schriftlichen abweichenden Vereinbarung- auf der Baustelle.

6. Annullierungskosten

Tritt der Besteller von einem erteilten Auftrag gemäß § 636 BGB zurück oder steht uns nach Gesetz oder diesem Vertrag ein Rücktrittsrecht zu, das durch Umstände in der Person des Bestellers veranlasst ist, können wir unbeschadet der Möglichkeit, einen höheren tatsächlichen Schaden geltend zu machen,10 % des Verkaufspreises für die durch die Bearbeitung des Auftrages entstandenen Kosten einschließlich des entgangenen Gewinns fordern. Dem Besteller bleibt der Nachweis eines geringeren Schadens vorbehalten.

7. Preise und Zahlungsbedingungen

a) Die Preise werden nach der am Tage des Auftragseinganges gültigen Preisliste berechnet. Soweit nichts anderes vereinbart, gilt für Abrufaufträge der Preis nach der am Tage des Abrufes gültigen Preisliste, wenn der Abruf nach mehr als drei Monaten seit Bestellung erfolgt. Die Verpackung und die mit der Verpackung zusammenhängenden Arbeiten werden immer zum Selbstkostenpreis berechnet. In der Regel ist die Rücknahme von Verpackungsmaterial, insbesondere bei Karton und Papierverpackung nicht möglich.

b) Von der Gesamtrechnungssumme sind 30% bei Aufmaß, 55% bei Montagebeginn und die verbleibenden 15% bei Fertigstellung fällig.

c) Der Gesamtbetrag ist sofort, ohne Abzug zu entrichten. Eine Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn wir über den Betrag verfügen können. Im Falle von Schecks und Wechseln gilt die Zahlung erst als erfolgt, wenn Scheck und Wechsel endgültig durch den Käufer eingelöst sind. Wechsel- und Diskontkosten gehen zu Lasten des Auftraggebers. Zahlungen werden grundsätzlich auf die älteste Forderung angerechnet. Im Falle der Überschreitung des Zahlungszieles werden die üblichen Verzugszinsen als Verzugsschaden berechnet, insoweit bedarf es keiner weiteren Inverzugsetzung. Der Abnehmer ist, unbeschadet des Rechts der Mängelrüge, nicht berechtigt, gegenüber unseren fälligen Zahlungsansprüchen ein Leistungsverweigerungsrecht oder ein Zurückbehaltungsrecht, soweit es nicht auf demselben Vertrag beruht, geltend zu machen oder die Aufrechnung mit einer bestrittenen oder nicht rechtskräftig festgestellten Forderung zu erklären.

d) Bei Verzug des Bestellers mit einer vereinbarten Vorauszahlung oder mit der gemäß Absatz c) vereinbarten Teilzahlungen um mehr als 14Tage nach Fälligkeit und Zugang einer (Tell)Rechnung, wobei es auf den Eingang der Zahlung bei uns ankommt, sind wir berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.

e) Sollten uns Umstände bekanntwerden, die ernste Zweifel an der weiteren Zahlungsfähigkeit oder Zahlungswilligkeit des Bestellers begründen, so steht uns ein Rücktrittsrecht vom Vertrag zu.

8. Mängelrügen und Gewährleistung

Für Mängel der Lieferung – außer bei Fehlen zugesicherter Eigenschaften haften wir unter Ausschluss weiterer Ansprüche wie folgt:

a) Mängel, auch das Fehlen zugesicherter Eigenschaften, sind unverzüglich nach Feststellung in nachprüfbarer Art schriftlich zu rügen. Diese können nur anerkannt werden, wenn sie spätestens innerhalb von 8 Tagen nach Eintreffen der Ware erhoben werden.

b) Bei Naturmaterialien sind farbliche Unterschiede sowie kleine Risse, gesunde Äste, Ausharzungen und unterschiedliche Holzmaserungen kein Mangel.

c) Wir sind verpflichtet, nach unserer Wahl alle diejenigen Teile unentgeltlich auszubessern oder neu zu liefern, die innerhalb der Gewährleistungszeit nachweislich in Folge eines vor Gefahrübergang liegenden Umstandes unbrauchbar geworden oder in ihrer Brauchbarkeit erheblich beeinträchtigt worden sind, oder den Minderwert zu erstatten. Ausgebaute Teile oder Gegenstände, für die Ersatzlieferung erfolgt, werden unser Eigentum.

d) Schlägt eine Nachbesserung oder Nachlieferung fehl, steht dem Abnehmer unter Ausschluss aller weiteren Ansprüche das Recht auf Minderung des Kaufpreises zu.

e) Die Gewährleistung erstreckt sich nicht auf Schäden, die entstanden sind infolge natürlicher Abnutzung, mangelhafter Einbau- und Montagearbeiten durch Drittfirmen oder fehlerhafter Inbetriebsetzung, fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung, nicht sachgemäßer Beanspruchung sowie Nichtbeachtung der Montage- und Bedienungsanleitungen und der einschlägigen Normen. Die Gewährleistungsansprüche erlöschen auch dann, wenn ohne unsere Genehmigung seitens des Abnehmers oder eines Dritten Änderungs- oder Instandsetzungsarbeiten vorgenommen werden.

f) Gibt der Käufer uns keine Gelegenheit und angemessene Zeit, uns von dem Mangel zu überzeugen und gegebenenfalls die erforderliche Ausbesserung oder Ersatzlieferung vorzunehmen, entfallen alle Mängelansprüche.

g) Weitere Ansprüche des Abnehmers, insbesondere wegen Fehlens zugesicherter Eigenschaften oder aufgrund von Schäden, die nicht an dem Liefergegenstand selbst entstanden sind, werden, soweit gesetzlich zulässig und soweit nicht eine vorsätzliche oder grob fahrlässige Herbeiführung durch uns oder einen unserer gesetzlichen Vertreter oder eines unserer Erfüllungsgehilfen vorliegt, ausgeschlossen. Nicht ausgeschlossen ist die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung des Verwenders oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Verwenders beruhen.

9. Eigentumsvorbehalt

Bis zur vollständigen Zahlung aller uns gegen den Abnehmer zustehenden oder noch entstehenden Forderungen -bei Annahme von Wechseln und Schecks bis zu ihrer Einlösung- behalten wir uns das Eigentum an allen von uns gelieferten Waren vor. Soweit das Eigentum infolge Einbaus auf den Auftragnehmer übergeht, steht dem Auftraggeber auch ein Recht zur Demontage der Einbauten zu. Der Besteller ist vor der Tilgung der genannten Forderungen zur Weiterveräußerung der von uns gelieferten Waren im Rahmen seines ordnungsgemäßen Geschäftsbetriebes – jederzeit widerruflich – berechtigt, jedoch nur solange, wie er sich nicht im Verzuge befindet. Diese Einwilligung steht unter der ausdrücklichen Bedingung, daß die Weiterveräußerung wiederum unter Eigentumsvorbehalt erfolgt. Zur Sicherung der vorgenannten Forderungen tritt der Abnehmer bereits jetzt alle ihm aus der Weiterveräußerung und aus der Geschäftsbeziehung zu seinen Abnehmern im Zusammenhang mit der Weiterveräußerung zustehenden Forderungen mit Nebenrechten an uns ab. Wir nehmen die Abtretung bereits hiermit an. Der Abnehmer ist zum Einzug der an uns abgetretenen Forderungen berechtigt und verpflichtet, solange diese Ermächtigung nicht widerrufen wird. Die Ermächtigung erlischt, auch ohne ausdrücklichen Widerruf, wenn der Käufer mit seinen Leistungen uns gegenüber in Verzug gerät. Bei berechtigtem Zweifel an der Liquidität des Käufers oder wenn sich der Käufer mit seinen Leistungen uns gegenüber in Verzug befindet, sind wir berechtigt, die von uns gelieferte Ware als unser Eigentum sichtbar zu kennzeichnen oder sicherzustellen. Ansonsten werden alle unsere Forderungen sofort fällig.

10. Maße und Abbildungen

Abweichungen von der Konstruktion und den angegebenen Maßen, werden vorbehalten, soweit diese dem Besteller zumutbar sind. Zumutbar sind solche Abweichungen, die weder die Verwendungsmöglichkeiten der sonstigen davon betroffenen Rechtsgüter des Bestellers nicht nur unerheblich beeinträchtigen noch die Optik oder Ästhetik des Gesamtwerks nach Auffassung eines objektiven Betrachters mehr als nur unerheblich beeinträchtigen. Derartige Abweichungen berechtigen nicht zu Beanstandungen.

11. Werbung

Wir sind berechtigt, während der Bauausführung auf dem Grundstück des Bestellers ein Werbeschild aufzustellen. Wir sind darüber hinaus berechtigt, den fertig montierten Wintergarten zu fotografieren und die Photos zu Werbezwecken in Prospekten und im Internet zu veröffentlichen. Name und Anschrift des Bestellers dürfen jedoch nicht ohne dessen ausdrückliche Zustimmung weitergeleitet werden.

12. Haftungsbegrenzung, Erfüllungsort und Gerichtsstand

a) Nicht ausdrücklich in diesen Bedingungen zugestandene Ansprüche, insbesondere Schadenersatzansprüche, werden, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen.

b) Alle Schadensersatzansprüche werden auf die bei Vertragsabschluss voraussehbaren Schäden sowie der Höhe nach auf den Lieferwert begrenzt.

c) Erfüllungsort für alle sich aus dem Liefergeschäft ergebenden Verbindlichkeiten ist Hilders.

d) Ausschließlicher Gerichtsstand für etwaige Streitigkeiten mit Kaufleuten – auch für Wechsel- und Scheckklagen – ist Fulda.

e) Sollten einzelne Klauseln unzulässig oder unwirksam sein oder werden, so treten an die Stelle der unzulässigen oder unwirksamen Klausel eine solche, die dem wirtschaftlich Gewollten am nächsten kommt.